Elternbeiträge im Waldorfkindergarten Freudenstadt Am 21. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen, dass Waldorfkindergärten genauso bezuschusst werden müssen wie kommunale oder kirchliche Kindergärten. Dies hat auch Auswirkungen auf unsere Beitragsregelung, da nun Beiträge gestaffelt nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder angeboten werden können. Somit werden Familien mit vielen Kindern erheblich entlastet. Der Kindergarten- sowie der Betriebskostenbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten. Er wird für den Kindergarten von September bis Juli - also nur 11 mal jährlich - zu Beginn des Monats eingezogen . Ab September 2022 müssen wir die Kindergartengebühren der städtischen Erhöhung wie folgt angleichen: |