Home
Waldorfpädagogik
Erziehungsgrundsätze
unser Tagesrhythmus
Platz für Ihr Kind
Aktuelles / Termine
Impressionen
Beiträge
Förderung
Kontakt
So finden Sie uns
Downloads
Links und Tipps
Datenschutzerklärung
Impressum
Sitemap

 

 

Elternbeiträge im Waldorfkindergarten Freudenstadt

 

 

Am 21. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen, dass Waldorfkindergärten genauso bezuschusst werden müssen wie  kommunale oder kirchliche Kindergärten. Dies hat auch Auswirkungen auf unsere Beitragsregelung, da nun Beiträge gestaffelt nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder angeboten werden können.

Somit werden Familien mit vielen Kindern erheblich entlastet.

 

Der Kindergarten- sowie der  Betriebskostenbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten. Er wird für den Kindergarten von  September bis Juli  - also nur 11 mal jährlich - zu Beginn des Monats eingezogen .

Ab September 2022 müssen wir die Kindergartengebühren der städtischen Erhöhung wie folgt angleichen:

 

 

 

 

 

Kindergartengruppen (Ü3)

 

Kleinkindgruppen (U3)

 

  VÖ                      GT *

 

  VÖ                      GT

 

7 - 12:30 Uhr ;      bis 16 Uhr

 

7-13 Uhr   ;    bis 16 Uhr

1 Kind in der Fam.

 153.- €  ;             235.- €

 

 410.- €   ;              436.- €

2 Kinder

 119.- €  ;             176.- €

 

 304.- €   ;              327.- €

3 Kinder

  79.- €   ;             118.- €

 

 206.- €   ;              218.- €

4 Kinder u. mehr

  26.- €   ;               59.- €

 

   82.- €   ;                87.- €

 

 

 

 

Essensgeld:

  22.- €   ;             60.-€

Essen u. Pflegem.:

    40.- €  ;                40.- €

 

 

 

 

VÖ = Verlängerte Öffnungszeit = mind. 6 Std.; GT = Ganztagesbetreuung = mind. 7 Std.durchgehend.

 

 

 

 

Anmerkung:

Es zählt die Anzahl der Kinder

 * GT-Kosten Ü3 entsprechen den Beiträgen

 

unter 18 Jahren, die eine Familie hat!

 der Stadt Freudenstadt 

 

 

 

 

Zur Information: Platzkosten pro Monat und Kind nach unseren tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2016:

 

 

 

 

Kindergarten:

 

Kleinkindgruppe (bei je 5 Kindern):

 

(bei 24 Kindern) GT (bei 20 Ki.)

VÖ                         GT

 

211.-€                      376.-€

 

 

3.300.-€               6.600.-€

 

Die Personalkosten betragen 85 - 88% der Beträge.

 Stand:  ab 1.9.2021

 

 

Bei finanziellen Problemen sind Ermäßigungen möglich. Auf Antrag der Eltern gewährt das Jugendamt  die ortsüblichen Zuschüsse.

Wer einen erhöhten Betriebskostenbeitrag aufbringen kann, sollte dies im Interesse derjenigen Eltern tun, die den Betriebskostenbeitrag nicht voll aufbringen können.

 

Betriebskonto des Kindergartens:

IBAN:   DE62 642 510 600 000 174 905

 BIC: SOLADES1FDS (Kreissparkasse Freudenstadt)

Top
Waldorfkindergarten Freudenstadt  | Schwarzwaldstraße 10, 72250 Freudenstadt-Dietersweiler / info@waldorfkindergarten-freudenstadt.de